
Im Tierheim Aarebrüggli werden die vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatotischen Hundehalterkurse für Hundehalter durchgeführt. Die Kursleitung wird von Ivan Schmid übernommen, welcher auch die dafür notwendigen Schulungen, Kurse und Prüfungen absolviert hat und die DMT Hundetrainerlizenz (08/0012) besitzt.
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET schreibt gemäss neuem Hundegesetz vor:
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen künftig eine obligatorische Ausbildung absolvieren. Für Erst-Hundehalter ist ein theoretischer Kurs à 4 Lektionen vorgeschrie-
ben. Dort werden Kenntnisse über Bedürfnisse des Hundes vermittelt. Zudem muss mit jedem neu erworbenen Hund ein aus mindestens 4 Einzelstunden bestehender Kurs besucht werden. Hier lernen die Hundebesitzer ihren Hund in alltäglichen Situationen unter Kontrolle zu halten.
Was bedeutet das?
Die Neu-Hundehalter und Erst-Hundehalter, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben oder anschaffen werden, müssen 4 Lektionen bzw. 8 Lektionen einen obligatorischen Hundehalterkurs besuchen, um den Sachkundenachweis zu erlangen. Hundehalter, welche vor dieser Gesetzesänderung nachweislich (Impfausweis oder Besitzdokument) einen Hund besassen, müssen nur den Praxiskurs besuchen.
Nur wer so einen Sachkundenachweis hat, ist vor dem Gesetz berechtigt einen Hund zu besitzen und zu führen!
Zielsetzungen:
• Sie lernen Ihren Hund in Alltagssituationen unter Kontrolle zu halten
• Sie kennen die wichtigsten Benimmregeln für Hunde
• Sie sind sich den Pflichten eines Hundehalters bewusst
• Sie lernen die Bedürfnisse des Hundes kennen